ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand Mai 2021

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Musche (Mineralöltransporte Matthias Musche; Brennstoff- und Kohlehandel Matthias Musche, Spedition Matthias Musche; Waschanlage Matthias Musche; Futtermittelhandel Matthias Musche) sämtlich nachstehend Musche genannt, in welche sie einbezogen wurden, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung. Die AGB gelten auch dann, wenn Musche in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, es sei denn der Einbindung der AGB des Kunden wurde ausdrücklich zugestimmt.
  2. Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns (Verkäuferin) und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
  2. Alle Muster, Proben, Analysedaten, sowie Werbehinweise geben nur unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Waren. Die Übernahme darüberhinausgehender Garantien über die Beschaffenheit und Halterbarkeit der Ware bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Für Verträge, die für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie Heizöl, im Fernabsatzgeschäft geschlossen werden (z.B per Telefon oder Internet, besteht kein Widerrufsrecht mehr! Grundlage bildet der §312g Abs. 2 Nr. 8 BGB.
  4. Der Bestellung von Heizöl und Diesel ist verbindlich, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt.
  5. Laut Paragraf 312g Absatz 2 Nummer 8 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), haben Verbraucher seit Anfang September 2021 nicht länger das Recht, bei einem Heizölkauf, der über eine schriftliche oder eine Online-Bestellung (Fernabsatzvertrag ) zustande gekommen ist, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

    Heizölverträge sind demzufolge nach Abschluss sofort fix und unveränderlich.

    EU-Richtlinie 2019/2161, Absatz 43: „Die Ausnahme vom Widerrufsrecht nach Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2011/83/EU sollte auch für Verträge über Einzellieferungen nicht leitunsgebundener Energie als anwendbar gelten, da deren Preis von Schwankungen auf den Rohstoff- bzw. Energiemärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten

§ 3 Preise

  1. Es gelten die vereinbarten Preise.
  2. Die Umsatzsteuer ist, wenn der Kunde Unternehmer ist (im Folgenden auch „unternehmerischer Kunde“), nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und vom Kunden geschuldet.
  3. Ist der Kunde Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, enthalten die angegebenen Preise bereits die Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile. Zusätzliche Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten fallen gegenüber Verbrauchern gesondert an, soweit diese im Angebot angegeben sind.
  4. Werden bei vereinbarten Preisen bis zum vereinbarten Liefertag die auf Erzeugung, Umsatz und Transport liegenden Zölle oder Steuern und Abgaben geändert oder neu begründet, so ändert sich der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis entsprechend. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten, spätesten Leistungszeitpunkt ein Zeitraum von vier Monaten oder weniger liegt.
  5. Die auf den Internetseiten von Musche veröffentlichten Preise sind freibleibende Angebote des Verkäufers und gelten für das ausgewählte Postleitzahlengebiet. Soweit nicht anders angegeben beinhalten alle Preise die gesetzl. Mehrwertsteuer, die Anlieferung frei Verwendertank und alle sonstigen Steuern und Abgaben. Die bei der Bestellung ausgewählten Liefer- und Zahlungsoptionen (siehe §4) sind maßgeblich für die Gültigkeit des Angebotspreises. Fehlende, unvollständige und falsche Angaben des Käufers führen zur Neuberechnung. Ggf. benötigte Halteverbotsschilder sind nicht im Preis enthalten.
  6. Der vereinbarte Literpreis vom Zeitpunkt der Bestellung gilt, unabhängig von etwaigen börsenbedingten Ölpreisschwankungen, bis zur Lieferung. Weicht die abgenommene Warenmenge mehr als 10% von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Verkäufer berechtigt, den Literpreis entsprechend der tatsächlich abgenommenen Menge anzupassen.
    Weiterhin kann der Verkäufer im Falle eines Wertverlustes der nicht abgenommenen Ware einen Ausgleich dieses Schadens verlangen. Bei Sammelbestellungen bezieht sich die 10%-Regelung auf jede einzelne Lieferstelle.

§ 4 Lieferung

  1. Musche bestimmt die Versandart, Spediteur und/oder Frachtführer. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
  2. Fehlen besondere Vereinbarungen, können wir nach unserem Ermessen Beförderungsweg, -art und -transportmittel auswählen.
  3. Bei Lieferungen in Lagerbehältern oder sonstigen Umschließungen des Kunden ist Musche nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Musche übernimmt hierfür keine Gewähr.
  4. Mit der Übergabe an den Kunden geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Der unternehmerische Kunde trägt die Transportgefahr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung erfolgt die Lieferung bei loser Ware im Tankwagen frei Lieferanschrift.
  5. Tritt eine Verzögerung der Lieferung durch uns nicht verschuldete Umstände ein, insbesondere Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches (wie z.B. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Betriebs- und Verkehrsstörungen), sind wir berechtigt unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Käufers, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden solche Störungen unverzüglich anzeigen. Bei länger anhaltenden Störungen sind wir berechtigt, für die Dauer der Behinderung einschließlich angemessener Vor- und Anlaufzeit die Lieferungen - auch regional - zu beschränken und die zur Verfügung stehenden Mengen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf alle Abnehmer zu verteilen. Hinsichtlich der nicht gelieferten Mengen sind die Parteien von ihrer Abnahme- / Lieferverpflichtung befreit.
  6. Wird aufgrund einer Lieferverzögerung die Abnahme dem Käufer nachweislich unzumutbar, kann er nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  7. Ein vom Käufer oder von uns erklärter Rücktritt bezieht sich nicht auf erfolgte Teillieferungen.

§ 5 Liefermengen

  1. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Kesselwagen, Binnenschiffen, Behältern, Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das am Abgangslager/-werk von Musche durch Verwiegen festgestellte Gewicht oder Volumen maßgebend. Bei Lieferung mittels Tankkraftwagen ist das Gewicht oder Volumen maßgebend, welches am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen am Tankkraftwagen durch Musche festgestellt wird. Bei der Lieferung von Heizöl oder Dieselkraftstoff ist die Menge temperaturkompensiert auf 15 °C maßgebend.
  2. Der Käufer hat vor einer Anlieferung die Kapazität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge genau anzugeben. Er ist für einen einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich. Überlaufschäden, die entstehen, weil der Tank oder die Messvorrichtung sich in mangelhaftem technischem Zustand befinden oder weil das Fassungsvermögen oder die abzufüllende Menge vom Empfänger ungenau angegeben worden sind, sowie Schäden, die durch Verschmutzung und/oder Vermischung in einem vom Abnehmer gestellten Behälter (z.B. Tank, Tankwagen, Schiff) entstehen, werden nicht ersetzt.
  3. Bei Annahme- / Abnahmeverzug können wir die rückständigen Mengen auf Gefahr und Kosten des Käufers einlagern und einschließlich aller Nebenkosten als geliefert in Rechnung stellen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Verzug gilt es auch, wenn der Käufer eine ordnungs- und fristgemäße Nominierung für einen Kalendertag innerhalb des Lieferzeitraumes unterlässt.
  4. Von uns in solchen Fällen eingeleitete Maßnahmen stellen kein Anerkenntnis der Ersatzpflicht dar.

§ 6 Zahlung

  1. Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  2. Der Kaufpreis ist – so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – sofort fällig per Barzahlung oder Kartenzahlung.
  3. Wir sind jederzeit auch nach Abschluss des Vertrages berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unserseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesonders, wenn wir Zweifel an der Bonität des Käufers haben, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
  4. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Wir sind außerdem berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder der Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes die Lieferung zu verweigern und / oder während dieser Zeit fällig gewordene Lieferungen und / oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und / oder die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Musche behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Eingang der Kaufpreiszahlung vor.
  2. Dem Kunden im Rahmen einer Versorgungsvereinbarung zur vorübergehenden Nutzung beigestellte Gegenstände bleiben im Eigentum von Musche und gehen nicht in das Eigentum des Kunden oder eines Dritten über.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie die nur zur vorübergehenden Nutzung beigestellten Gegenstände (z.B. Gebinde, Gasflaschen etc.) pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der unternehmerische Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen oder im Rahmen einer mit Musche abgeschlossenen Wartungs- oder Liefervereinbarung durchführen lassen.
  4. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das vorbehaltene Eigentum oder auf beigestellte Gegenstände hat der Kunde, Musche unverzüglich in Textform zu benachrichtigen. Bei Diebstahl der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache oder der beigestellten Gegenstände hat der Kunde Musche unverzüglich in Textform zu informieren

§ 8 Haftung, Mängelgewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsregelungen.
  2. In jedem Fall ist die Haftung der Verkäufer der Höhe nach auf den Nettorechnungswert der einzelnen mangelhaften Leistungen beschränkt.
  3. Die Haftung von Musche auf Schadenersatz bestimmt sich nach den nachfolgenden Regelungen.
  4. Musche haftet, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird, für eigenes bzw. das Verhalten von Vertretern und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
  5. Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Musche auch, wenn diese durch eigenes einfach fahrlässiges Verhalten bzw. einfach fahrlässiges Verhalten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Das Gleiche gilt, wenn eine vertragswesentliche Pflicht, das heißt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, verletzt wurde.
  6. Eine etwaige Haftung von Musche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine eventuell bestehende gesetzliche Mängelgewährleistung sowie die Haftung für von Musche übernommene Garantien bleiben von den vorstehenden Ziffern unberührt

§ 9 Mängelbeanstandung

  1. Etwaige Beanstandungen der Lieferungen müssen uns gegenüber - unbeschadet kürzerer Rügefristen gegenüber dem Transporteur - unverzüglich nach Lieferung, spätestens binnen 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Die Anerkennung von Qualitätsrügen setzt unter anderem voraus, dass uns eine Probe der Lieferung von mindestens 5 Litern zum Nachprüfen zur Verfügung gestellt wird. Uns ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. uns von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahme zu überzeugen.
  2. Der Käufer ist im Falle von Beanstandungen verpflichtet, Rückgriffs Rechte gegen Dritte, wie z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter, Bundesbahn zu wahren und alle zur Geltendmachung und Aufrechthaltung von Ansprüchen erforderlichen Schritte einschließlich Beweissicherung in Abstimmung mit bzw. nach Weisung der Verkäuferin zu ergreifen, solange die Verkäuferin nicht die Geltendmachung der Rechte übernommen hat.
  3. Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche - nur Ersatzlieferung verlangen. Für diese haftet Musche im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ist eine Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit nicht erfolgt, kann der Käufer nach seiner Wahl Kaufpreisminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  4. Eine Vereinbarung von Qualitätsmerkmalen, Mitteilung von Analysedaten oder eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet keine Zusicherung von Eigenschaften der zu liefernden Ware im Sinne der §§ 463, 480 Absatz 2 BGB.

§ 10 Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Musche, Kantor-Bischoff-Platz 4, 06567 Bad Frankenhausen und dem Kunden gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.
  2. Erfüllungsort für die Lieferungen der Ware ist die Versanstelle / Lieferstelle. Erfüllungsort für die Zahlungen, sowie sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft.
  3. Sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtstand AG Sondershausen / LG Mühlhausen. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

§ 11 Datenschutz

  1. Musche ist berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung erhobene Personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zu nutzen, soweit diese zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist und solange Musche zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind.
  2. Musche weist ausdrücklich darauf hin, dass Musche vor jeder Auftragserfüllung eine Bonitätsprüfung durch eine Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirschaftsinformationsdienst, insbesondere bei Hermes, Bürgel oder Creditreform einholen kann.
  3. Sie können jederzeit schriftlich oder elektronische Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Das Auskunftsverlagen ist schriftlich bei Fima Musche, Kantor-Bischof-Platz 4 in 06567 Bad Frankenhausen oder per E-Mail info@kyffhaeuser-holzhandel.de zustellen.

§ 12 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam.
  2. Die Parteien sind bereits jetzt einig, dass die unwirksame durch eine wirksame, beiden Vertragsparteien zumutbare Regelung ersetzt werden soll, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.